Landesförderungen für Pelletheizungen

Die österreichischen Bundesländer unterstützen die Investition in eine umweltfreundliche Pelletheizung durch Förderungen.

Landesförderungen

ACHTUNG! Die neue Bundesförderung von bis zu 18.000 Euro kann zusätzlich zu Landesförderungen beantragt werden. Die Details zu den Landesförderungen werden zum Teil aktuell gerade ausgearbeitet und erst veröffentlicht. Sobald es diese Informationen gibt, werden wir die neuen Länderförderungen auch hier auf unserer Website zur Verfügung stellen. 

  • MA 50
    Wien:
    MA 50
    Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock, Infopoint
    1200 Wien
    Tel.: 01/4000-74860

    35% der anerkannten Kosten als Direktzuschuss bei der Umstellung vorhandener Heizanlagen außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente Biomasseanlagen.

  • Landesregierung Wohnbauförderung
    Niederösterreich:
    Landesregierung Wohnbauförderung
    Landhausplatz 1/7a
    3109 St. Pölten
    Tel.: 02742 22133

    Wenn Sie in Niederösterreich ansässig sind und planen, Ihr bestehendes fossiles Heizungssystem durch ein neues, umweltfreundliches Heizungssystem zu ersetzen, können Sie von einem Annuitätenzuschuss des Landes profitieren. Dieser Zuschuss wird in Höhe von 4 % wird zusätzlich zu den Förderungen des Bundes gewährt.

  • Landesregierung, Abt. Land-und Forstwirtschaft
    Oberösterreich:
    Landesregierung, Abt. Land-und Forstwirtschaft
    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz
    Tel.: 0732/7720-11833

    Oberösterreich fördert die Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pelletheizung mit einem einmaligen Zuschuss von 3.500.- Euro.

  • Amt der Salzburger Landesregierung
    Salzburg:
    Amt der Salzburger Landesregierung
    Postfach 527
    5010 Salzburg
    Tel.: 0662 8042 – 0

    Das Land Salzburg fördert die Umstellung auf Pelletheizungen bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem einmaligen Direktzuschuss von 3.000,- Euro.

  • Amt der Tiroler Landesregierung
    Tirol:
    Amt der Tiroler Landesregierung
    Eduard-Wallnöfer-Platz 3
    6020 Innsbruck
    Tel.: 0512/5082732

    Tirol fördert die Umstellung auf Pelletheizungen mit unterschiedlichen Förderungen:

    • Annuitätenzuschuss - Finanzierung mit Bankkredit gefördert werden 25 % der Investitionskosten als Annuitätenzuschuss bei Kreditfinanzierung mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren
    • Einmalzuschuss - Finanzierung mit Eigenmitteln gefördert werden 15 % der Investitionskosten als Einmalzuschuss
    • Zusatzförderung Ökobonus - bei der Reduktion des Heizwärmebedarfs (Sanierung/Dämmung). Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der Ökostufe und der Nutzfläche des Gebäudes. So erhalten zB Gebäude unter 300m2 in der Ökostufe 2030 einen Bonus von 3.850,-

    Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem

    Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System wird gefördert. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zur Ökobonusförderung (umfas­sende, thermisch-energetische Sanierung) gewährt. Zuschuss in der Höhe von EUR 3.000,-

    Die Tiroler Sanierungsförderung gilt nur für Hauptwohnsitze und im Rahmen von Einkommensgrenzen.

  • Landesregierung Abt. VIa
    Vorarlberg:
    Landesregierung Abt. VIa
    Römerstraße 15
    6901 Bregenz
    Tel.: 05574/511-26 116

    Basisförderung von 2.000,- € für Pelletkessel gem. Umweltzeichen Richtlinie UZ37, max. 50%.
    Zusätzlicher Förderbonus von 2.000,- , wenn die Pelletheizung eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzt.
    Bei Ölheizungen muss der Öltank entfernt werden und die neue Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein.

  • Burgenländische Energieagentur
    Burgenland:
    Burgenländische Energieagentur
    Marktstraße 3
    7000 Eisenstadt
    Tel.: 057/600/2801

    Mit der Förderung des Landes Burgenland wird der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Heizsysteme unterstützt und ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität Österreichs gesetzt.

    Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

  • Landesregierung Wohnbauförderung
    Steiermark:
    Landesregierung Wohnbauförderung
    Dietrichsteinplatz 15
    8010 Graz
    Tel.: 0316 / 877-3713

    Wird ein bestehendes, fossiles Heizungssystem durch eine Pelletheizung bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW ersetzt, fördert das Land Steiermark mit maximal 30% und bis zu 2.500 Euro.

  • Landesregierung Wohnhaussanierung
    Kärnten:
    Landesregierung Wohnhaussanierung
    Mießtalerstraße 6
    9020 Klagenfurt
    Tel.: 05 0536-30447

    Das Land Kärnten fördert die Umstellung auf Pelletheizungen für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen mit einem Förderungskredit oder einem Einmalzuschuss von 35% der Investitionskosten,

    - max. 6.000 € für den Ersatz einer fossilen Heizanlage
    - max. 3.000 € für den Ersatz einer anderen alten Heizanlage


  • Rechtliche Hinweise
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